Kieferorthopädische Überweisungen
In der Regel erfolgt eine Überweisung von Ihrem Zahnarzt zu einem Kieferorthopäden bei
offenem Biss
frontalem oder einseitigem Kreuzbiss
Frontzahnstufe über 9 mm schon im Milchgebiss
Für den besten Behandlungserfolg empfehlen wir einen Vorsorgecheck in unserer Praxis im Vorschulalter, um Kiefer- und Zahnfehlstellungen möglichst frühzeitig zu erkennen. Bei frühem Verlust der Milchbackenzähne oder Milcheckzähne ist eine Überweisung sofort nach dem Zahnverlust sinnvoll.
Um herauszufinden, ob Ihr Kind eine Zahnspange benötigt oder Sie selbst kieferorthopädische Maßnahmen ergreifen sollten, können Sie gerne einen Termin in unserer Praxis für Kieferorthopädie vereinbaren. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Erstgespräch und eine Erstuntersuchung über die Versichertenkarte.
Wir behandeln Sie interdisziplinär.
In unsere Fachpraxis für Kieferorthopädie Gelnhausen werden oft Patienten für kieferorthopädische Maßnahmen überwiesen. In kollegialer Zusammenarbeit bilden wir mit Ihrem Zahnarzt ein erfolgreiches Behandlungsteam, das auch bei sehr komplexen Problemstellungen qualifiziert helfen kann. Durch ihre Ausbildung und Erfahrung sind unsere Fachzahnärzte für Kieferorthopädie in der Lage, professionell mit allen Anforderungen der aktuellen Kieferorthopädie umzugehen und Komplikationen zu vermeiden.
Während Ihrer kieferorthopädischen Behandlung oder der Ihres Kindes arbeiten wir eng mit dem behandelnden Zahnarzt zusammen. Falls notwendig beziehen wir nach Absprache weitere Spezialisten wie Kinderärzte, HNO-Ärzte, Logopäden oder Physiotherapeuten in die Behandlung ein.
Falls Sie als Patient zu uns überwiesen werden, bringen Sie bitte einen Überweisungsschein von Ihrem Arzt mit. Zum Untersuchungstermin bereits vorliegende, auswärts durchgeführte Röntgenaufnahmen, Computertomographiebilder (CT), Kernspintomographieaufnahmen (NMR, MRT), Untersuchungsergebnisse, OP-Berichte und Arztberichte helfen uns, eine optimale Beratung und Therapieplanung zu ermöglichen.
Wenn ein Zahnarzt Ihr Kind zum Kieferorthopäden überweist oder Sie selbst möchten eine Einschätzung Ihrer Zahn-Fehlstellungen erhalten, zahlt die ist Gesetzliche Krankenkassen ein Erstgespräch beim Kieferorthopäden und eine kieferorthopädische Erstuntersuchung zur Klärung, ob eine Behandlung nötig ist.